Seit der Reform der Seniorechte 2025 ist ein zusätzliches, eigenständiges Gespräch vorgesehen, das den Fokus ausdrücklich auf das Ende des Erwerbslebens richtet. Es kommt ergänzend zu Jahres- und Entwicklungsgesprächen sowie arbeitsmedizinischen Präventionsangeboten. Gesetzlich ist vorgesehen, dass dieses Gespräch zwischen dem 58. und 60. Lebensjahr stattfindet – also innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem 60. Geburtstag. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Viele Beschäftigte gehen fälschlicherweise davon aus, das Thema Rente werde im jährlichen Beurteilungsgespräch mitabgehandelt. Das neue Gespräch ist jedoch ein eigener Termin mit klarem Zweck: Es ergänzt, ersetzt aber nicht das Mitarbeitergespräch, das vierjährliche Entwicklungsgespräch oder arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Seine Stärke liegt in der Fokussierung auf die letzte Phase der Berufstätigkeit und die praktische Umsetzung des Ausstiegs. Eine kurze, sachliche E‑Mail erleichtert das Anstoßen des Gesprächs. Beispiel: Betreff: Anfrage zum Ende‑des‑Erwerbslebens‑Gespräch Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ansetzung des gesetzlich vorgesehenen Gesprächs zum Ende meines Erwerbslebens innerhalb der nächsten Monate (innerhalb der zwei Jahre vor meinem 60. Geburtstag). Ich möchte darin Arbeitszeitmodelle, Übergangsregelungen und arbeitsplatzbezogene Anpassungen besprechen. Bitte teilen Sie mir zwei Terminvorschläge mit und bestätigen Sie die Einberufung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Bleibt das Angebot aus, sollten Sie zuerst schriftlich nachhaken und eine Frist setzen. Parallel ist die Einbindung des Betriebsrats oder einer Gewerkschaft sinnvoll. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gespräch anzubieten; dokumentierte Nachfragen stärken Ihre Position bei weiterem Fehlverhalten. In extremen Fällen können arbeitsrechtliche Schritte geprüft werden – rechtliche Beratung hilft, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Für Personalverantwortliche gilt: Das Gespräch ist nicht nur juristische Pflicht, sondern eine Chance, Vorwissen zu sichern, Fachkräfte zu halten und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Klare Protokolle, transparente Angebote zu Teilzeit oder stufenweisen Modellen sowie die Einbindung arbeitsmedizinischer Dienste erhöhen die Akzeptanz und die Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet und das Gespräch aktiv einfordert, gestaltet den Übergang in die Rente pragmatisch und sicherer. Dokumentation, realistische Vereinbarungen und Einbindung von Betriebsrat oder Beratung sind dabei die entscheidenden Hebel. InhaltsverzeichnisWas das neue Pflichtgespräch regelt
Kernthemen, die im Gespräch behandelt werden sollten
Warum dieses Gespräch kein Ersatz für andere Gespräche ist
Wie Beschäftigte aktiv werden sollten
Praktische Vorbereitung: Checkliste für das Gespräch
Musterformulierung für die Anfrage an den Arbeitgeber
Was tun, wenn das Gespräch nicht stattfindet?
Worauf Arbeitgeber achten sollten
